Rechtsmediziner rechnen ihre Leistungen hauptsächlich im Auftrag von Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. Gerichtsmedizinische Obduktionen und Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet. Ärztliche Untersuchungen im Zusammenhang mit Strafverfahren, etwa Blutentnahmen zur Promillebestimmung, können nach GOÄ abgerechnet werden.

Hintergrund

Rechtsmediziner an Universitätsinstituten sind meist angestellte Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst und erhalten ein Festgehalt, ohne selbst direkt abzurechnen. Honorarrechtsmediziner und freie Sachverständige hingegen rechnen eigenständig nach JVEG und GOÄ ab.

Wann gilt das nicht?

GKV-Kassenabrechnung nach EBM spielt in der Rechtsmedizin eine untergeordnete Rolle, da rechtsmedizinische Leistungen in der Regel nicht Teil des GKV-Versorgungsauftrags sind.

Ärzteversichert berät auch Rechtsmediziner zu passenden Haftpflicht- und Absicherungskonzepten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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