Sportmediziner rechnen allgemeine medizinische Leistungen für Kassenpatienten nach dem EBM ab. Sportspezifische Leistungen wie Sporteignungsuntersuchungen, Leistungsdiagnostik, Belastungs-EKG für Sportler und Dopingkontrollen liegen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs und werden als Privatleistungen direkt mit dem Patienten oder dem Sportverein nach GOÄ oder frei vereinbarten Honoraren abgerechnet.

Hintergrund

Sportmediziner, die Mannschaftsärzte in Profivereinen sind, haben individuelle Honorarvereinbarungen mit dem Verein. Diese fallen nicht unter EBM oder GOÄ, sondern basieren auf privatrechtlichen Verträgen. Die Vergütung ist sehr variabel.

Wann gilt das nicht?

Sporttauglichkeitsuntersuchungen auf Überweisung eines Kassenarztes zur Abklärung kardialer Erkrankungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach EBM abgerechnet werden.

Ärzteversichert berät Sportmediziner zu Berufshaftpflicht und spezifischen Absicherungsfragen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →