Unfallchirurgen in Krankenhäusern werden über DRG-Fallpauschalen vergütet, die operative Eingriffe und die stationäre Behandlung abdecken. Niedergelassene Unfallchirurgen rechnen für Kassenpatienten nach dem EBM und für Privatpatienten nach der GOÄ ab. Bei Berufsunfällen kommt die UV-GOÄ (Gebührenordnung der gesetzlichen Unfallversicherung) zur Anwendung, die höhere Honorare als der EBM vorsieht.
Hintergrund
Zugelassene Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind Unfallchirurgen, die von der gesetzlichen Unfallversicherung ermächtigt sind, Berufsunfälle zu behandeln und abzurechnen. Die Vergütung nach UV-GOÄ ist für diese Ärzte attraktiv, da die Punktwerte über dem EBM liegen.
Wann gilt das nicht?
Unfallchirurgen ohne D-Arzt-Zulassung dürfen keine Berufsunfälle nach UV-GOÄ abrechnen. Diese Patienten müssen zu einem zugelassenen D-Arzt überwiesen werden.
Ärzteversichert berät Unfallchirurgen zu Berufshaftpflicht und passendem Versicherungsschutz.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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