Zahnärzte rechnen für gesetzlich Versicherte nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) ab, der über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) abgewickelt wird. Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Bei Zahnersatz zahlt die GKV Festzuschüsse, und Patienten leisten Eigenanteile für höherwertige Versorgungen.
Hintergrund
Die Kombination aus gesetzlicher Abrechnung (BEMA) und privater Abrechnung (GOZ) macht die zahnärztliche Abrechnung komplex. Zahnärzte können für Kassenpatienten Privatliquidation nur für Leistungen, die über den GKV-Standard hinausgehen, abrechnen. Implantologie ist in der Regel Privatleistung nach GOZ, da implantologische Versorgung nicht im GKV-Katalog enthalten ist.
Wann gilt das nicht?
Zahnärzte in öffentlichem Gesundheitsdienst oder MVZ-Trägerschaft können anderen Abrechnungsmodalitäten unterliegen.
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Quellen und weiterführende Informationen
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