Ärzte in Teilzeit, die regelmäßig im Ausland ärztlich tätig sind, müssen ihren Versicherungsschutz auf internationale Gültigkeit überprüfen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Deutschland deckt Tätigkeiten im Ausland häufig nicht oder nur eingeschränkt ab. Eine Auslandskrankenversicherung sollte das Risiko von Krankheit oder Unfall im Ausland absichern.
Hintergrund
Bei Teilzeittätigkeit in einem EU-Land mit vorübergehender Zulassung für ausländische Ärzte sind Meldepflichten bei der zuständigen Ärztekammer zu beachten. Die Berufshaftpflicht muss die Tätigkeit im Zielland explizit einschließen oder eine lokale Zusatzpolice erforderlich sein.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nur gelegentlich im Rahmen von Kongressen oder Fortbildungen ins Ausland reisen, ohne ärztlich tätig zu sein, benötigen lediglich eine Reisekrankenversicherung.
Ärzteversichert berät Teilzeitärzte zu maßgeschneiderten internationalen Absicherungskonzepten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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