Ärzte, die kurz vor dem Ruhestand stehen und im Ausland ärztlich tätig sind oder längere Auslandsaufenthalte planen, müssen sowohl ihre beruflichen als auch privaten Absicherungen überprüfen. Eine internationale Berufshaftpflicht ist notwendig, wenn ärztliche Tätigkeiten im Ausland ausgeübt werden. Zusätzlich sollte eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholschutz bestehen.
Hintergrund
Ärzte kurz vor dem Ruhestand sollten besonders den Übergang vom Erwerbsleben in die Rentenphase im Blick haben. Im Ausland kann die Frage entstehen, ob die Rentenversicherung weiterhin Beiträge erfordert oder ob ein Doppelversicherungsabkommen mit dem Zielland gilt. Eine frühzeitige Beratung beim Versorgungswerk ist empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Bei rein touristischen Auslandsreisen ohne ärztliche Tätigkeit genügt eine Reisekrankenversicherung. Die Berufshaftpflicht ist nur bei ärztlicher Tätigkeit relevant.
Ärzteversichert berät Ärzte vor dem Ruhestand zu Auslandsabsicherung und Übergangsplanung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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