Assistenzärzte, die Teile ihrer Weiterbildung im Ausland absolvieren oder als Vertretungsarzt in einem anderen Land tätig sind, müssen ihren Versicherungsschutz anpassen. Eine internationale Berufshaftpflichtversicherung ist notwendig, da die deutsche Police in der Regel nur für Tätigkeiten in Deutschland gilt. Zudem sollte eine Auslandskrankenversicherung für den Fall von Krankheit oder Unfall abgeschlossen werden.

Hintergrund

Assistenzärzte, die Weiterbildungszeiten im europäischen Ausland absolvieren, müssen die Anerkennung dieser Zeiten vorab mit der zuständigen Ärztekammer klären. Beiträge zum Versorgungswerk können je nach Land und Abkommen fortgeführt oder ausgesetzt werden.

Wann gilt das nicht?

Für kurze Hospitationen ohne eigenständige ärztliche Tätigkeit ist keine separate Berufshaftpflicht für das Ausland notwendig. Eine Reisekrankenversicherung reicht dann aus.

Ärzteversichert berät Assistenzärzte zu passenden internationalen Absicherungskonzepten.

Quellen und weiterführende Informationen

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