Chefärzte, die im Ausland ärztlich tätig sind, etwa bei internationalen Konsultationen, Operationen oder Forschungsaufenthalten, benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung mit internationaler Gültigkeit. Die deutsche Berufshaftpflicht schließt Tätigkeiten im Ausland meist nicht oder nur begrenzt ein. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholschutz sowie eine private Auslandsreisehaftpflicht sind zusätzlich empfehlenswert.
Hintergrund
Die erforderliche Deckungssumme richtet sich nach dem Zielland. In den USA und Kanada sind deutlich höhere Deckungssummen notwendig als in Europa, da die Klageanfälligkeit und Schadensersatzbeträge erheblich höher sind. Chefärzte sollten dies vorab mit ihrem Versicherer klären.
Wann gilt das nicht?
Für reine Teilnahmen an internationalen Kongressen ohne ärztliche Tätigkeit genügt eine Reisekrankenversicherung ohne zusätzliche Berufshaftpflicht.
Ärzteversichert berät Chefärzte zu internationalen Absicherungskonzepten für ärztliche Auslandstätigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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