Fachärzte, die im Ausland ärztlich tätig sind, müssen ihre Berufshaftpflichtversicherung auf internationale Gültigkeit überprüfen und gegebenenfalls erweitern. Viele deutsche Berufshaftpflichtpolicen decken Tätigkeiten außerhalb Deutschlands nicht oder nur für EU-Länder ab. Eine internationale Auslandskrankenversicherung bietet Schutz bei eigenem Krankheitsfall oder Unfall im Ausland.

Hintergrund

Im EU-Ausland können Fachärzte ihre Qualifikation auf Basis der EU-Anerkennungsrichtlinie anerkennen lassen. Außerhalb der EU sind gesonderte Anerkennungsverfahren erforderlich. Eine vorübergehende Tätigkeit kann unter den Regelungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung möglich sein.

Wann gilt das nicht?

Für kurze Hospitationen ohne eigenständige Patientenbehandlung sind keine separaten berufshaftpflichtrechtlichen Absicherungen notwendig. Eine Reisekrankenversicherung reicht in diesem Fall aus.

Ärzteversichert berät Fachärzte zu internationalen Absicherungskonzepten für ärztliche Auslandstätigkeit.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →