Medizinstudenten, die ein Auslandssemester absolvieren oder ihr Praktisches Jahr (PJ) ganz oder teilweise im Ausland verbringen, benötigen eine Auslandskrankenversicherung, die Behandlungskosten und Rücktransporte abdeckt. Für Praktikumstätigkeiten ist zudem eine Haftpflichtversicherung notwendig, da die gesetzliche Unfallversicherung im Ausland nicht gilt und Eigenschäden an Patienten abgedeckt sein müssen.

Hintergrund

Innerhalb der EU kann die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) genutzt werden, deckt aber keine privaten Behandlungen und keinen Rücktransport ab. Eine spezielle Auslandskrankenversicherung ist daher auch innerhalb der EU sinnvoll. Für Nicht-EU-Länder ist sie unverzichtbar.

Wann gilt das nicht?

Für kurze Studienreisen oder Kongresse ohne klinische Tätigkeit genügt eine einfache Reisekrankenversicherung.

Ärzteversichert berät Medizinstudenten zu Versicherungen für Auslandspraktika und Auslandssemester.

Quellen und weiterführende Informationen

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