Niedergelassene Ärzte, die zeitweise oder dauerhaft im Ausland ärztlich tätig sind, müssen ihre Berufshaftpflicht auf internationale Gültigkeit überprüfen. Die meisten deutschen Berufshaftpflichtpolicen gelten nur für Tätigkeiten in Deutschland oder maximal innerhalb der EU. Eine internationale Erweiterung oder eine separate Auslandspolice ist notwendig. Zusätzlich ist eine Auslandskrankenversicherung und der Abschluss lokaler Zulassungsvoraussetzungen im Zielland zu klären.
Hintergrund
Für die Tätigkeit in einem anderen EU-Land können niedergelassene Ärzte die Regelungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit nutzen. Für Nicht-EU-Länder sind lokale Approbationen oder Zulassungen erforderlich, die je nach Land aufwendig zu beantragen sind.
Wann gilt das nicht?
Für Fortbildungsreisen ohne ärztliche Tätigkeit ist keine internationale Berufshaftpflicht notwendig. Eine Reisekrankenversicherung deckt private Gesundheitsrisiken ab.
Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zu allen Absicherungsfragen bei Auslandstätigkeit.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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