Oberärzte, die im Rahmen von Auslandsrotationen, Forschungsaufenthalten oder humanitären Einsätzen im Ausland ärztlich tätig sind, müssen ihren Versicherungsschutz auf internationale Gültigkeit überprüfen. Die deutsche Berufshaftpflicht deckt Tätigkeiten im Ausland häufig nicht ab. Eine internationale Berufshaftpflicht mit angemessener Deckungssumme sowie eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholschutz sind notwendig.
Hintergrund
Bei humanitären Einsätzen von Hilfsorganisationen wird die Berufshaftpflicht häufig vom Träger der Hilfsorganisation gestellt. Dennoch sollten Ärzte dies vorab überprüfen und eine eigene ergänzende Absicherung prüfen. In Ländern mit hohem Klagerisiko sind besonders hohe Deckungssummen empfohlen.
Wann gilt das nicht?
Bei Auslandsaufenthalten ohne ärztliche Tätigkeit ist keine internationale Berufshaftpflicht erforderlich. Eine Reisekrankenversicherung reicht für private Gesundheitsrisiken aus.
Ärzteversichert berät Oberärzte zu allen Fragen der internationalen Absicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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