PJ-Studenten, die ihr Praktisches Jahr ganz oder teilweise im Ausland absolvieren, benötigen eine Auslandskrankenversicherung, die Behandlungskosten und Krankenhausaufenthalte im Ausland abdeckt. Für die klinische Tätigkeit unter ärztlicher Aufsicht ist eine Haftpflichtversicherung notwendig, da PJ-Studenten eigenständig im Rahmen ihrer Ausbildung tätig werden. Viele Universitätskliniken vermitteln Versicherungsschutz, der aber nicht immer lückenlos ist.
Hintergrund
Im Auslands-PJ empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Auslandsabteilung der entsendenden Universität Kontakt aufzunehmen. Diese kann angeben, welcher Versicherungsschutz vom Vertragskrankenhaus gestellt wird und wo Lücken bestehen. Insbesondere außerhalb der EU sind eigene ergänzende Versicherungen unbedingt zu empfehlen.
Wann gilt das nicht?
Bei PJ-Hospitationen in rein beobachtender Funktion ohne Patientenkontakt ist keine Haftpflichtversicherung für die klinische Tätigkeit erforderlich.
Ärzteversichert berät PJ-Studenten zu Versicherungen für das Auslands-PJ und erste Karriereschritte.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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