Das klassische 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge) gilt für Ärzte nur bedingt, da sie in der Regel Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Altersversorgung über das Versorgungswerk bildet die erste Säule. Ergänzungen durch Immobilien, ETF-Sparpläne, private Rentenversicherungen oder betriebliche Altersvorsorge im Krankenhaus sind sinnvoll.
Hintergrund
Ärzte haben gegenüber anderen Berufsgruppen den Vorteil, dass das Versorgungswerk häufig höhere Renten als die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht. Gleichzeitig ist die Flexibilität bei der Beitragshöhe geringer. Eine ergänzende private Altersvorsorge bietet mehr Flexibilität und sollte individuell geplant werden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte in kirchlichen oder öffentlichen Trägern können Zugang zu besonderen Altersvorsorgemodellen haben, die das 3-Schichten-Modell ergänzen.
Ärzteversichert berät Ärzte zur ganzheitlichen Altersvorsorge und Absicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Deutsche Rentenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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