Die lineare Abschreibung ist die häufigste Methode für Anlagegüter in Arztpraxen. Als Alternativen stehen die degressive Abschreibung, der Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu bestimmten Wertgrenzen nach § 6 Abs. 2 EStG sowie der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG zur Verfügung. Der IAB erlaubt die vorzeitige steuerliche Berücksichtigung geplanter Investitionen.

Hintergrund

Durch den Investitionsabzugsbetrag können Praxisinhaber bis zu 50 Prozent eines geplanten Investitionsbetrags im Vorjahr steuermindernd abziehen. Dies ist besonders bei größeren Anschaffungen wie medizinischen Geräten vorteilhaft. Die genaue Planung sollte immer mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Wann gilt das nicht?

Bestimmte Wirtschaftsgüter wie Pkw oder gemischt genutzte Güter unterliegen besonderen Abschreibungsregeln, die alternative Methoden einschränken können.

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu Absicherungen, die auch steuerliche Aspekte der Praxis berücksichtigen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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