In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die abstrakte Verweisung eine Klausel, die dem Versicherer erlaubt, einen berufsunfähigen Arzt auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die er theoretisch ausüben könnte. Qualitativ hochwertige BU-Tarife verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung. Als Alternative gibt es nur die konkrete Verweisung, bei der der Versicherer auf eine vom Arzt tatsächlich ausgeübte neue Tätigkeit verweisen kann, die der Lebensstellung entspricht.
Hintergrund
Für Ärzte ist die abstrakte Verweisung besonders problematisch, da Versicherer sie theoretisch auf andere Tätigkeiten außerhalb der Medizin verweisen könnten. Tarife ohne abstrakte Verweisung bieten deutlich besseren Schutz und sind das Mindeststandard-Merkmal bei qualitativ hochwertigen BU-Policen für Ärzte.
Wann gilt das nicht?
Günstigere BU-Tarife enthalten häufig abstrakte Verweisungsklauseln. Ärzte sollten beim Vertragsabschluss explizit auf dieses Kriterium achten und sich von einem Experten beraten lassen.
Ärzteversichert prüft BU-Tarife auf Verweisungsklauseln und empfiehlt nur Produkte ohne abstrakte Verweisung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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