Die ärztliche Aufklärungspflicht ist eine gesetzliche und berufsrechtliche Pflicht, die keine echte Alternative hat. Patienten müssen vor Eingriffen und Behandlungen über Risiken, Alternativen und Folgen informiert werden. Alternativen beziehen sich auf die Durchführungsform: Aufklärungen können mündlich im Gespräch, schriftlich über standardisierte Aufklärungsbögen oder digital über spezielle Aufklärungssoftware erfolgen. In allen Fällen ist eine sorgfältige Dokumentation notwendig.

Hintergrund

Aufklärungsbögen ersetzen das persönliche Gespräch nicht, sondern ergänzen es. Gerichte verlangen in Haftungsverfahren den Nachweis, dass eine individuelle Aufklärung stattgefunden hat. Digitale Aufklärungssysteme können die Prozesse standardisieren und Dokumentationslücken reduzieren.

Wann gilt das nicht?

In medizinischen Notfallsituationen, in denen keine Zeit für eine Aufklärung besteht, kann auf die vorherige Einwilligung verzichtet werden. Der Notzustand muss aber dokumentiert werden.

Ärzteversichert berät Ärzte zu Berufshaftpflicht und Rechtsschutzversicherungen, die bei Haftungsstreitigkeiten schützen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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