Das ärztliche Versorgungswerk ist für approbierte Ärzte, die in Deutschland ärztlich tätig sind, eine Pflichtversorgung. Es gibt keine legale Alternative, die die Mitgliedschaft ersetzt. Angestellte Ärzte können unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht erwirken, wenn sie dem Versorgungswerk angehören. Ergänzend zum Versorgungswerk sind private Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne, Immobilien und betriebliche Altersvorsorge sinnvolle Bausteine zur Aufstockung der Altersrente.
Hintergrund
Das Versorgungswerk bietet neben der Altersrente auch Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung. Die Leistungen variieren je nach Landesversorgungswerk. Ärzte sollten die Höhe ihrer künftigen Versorgungswerksrente regelmäßig prüfen und bei Bedarf private Ergänzungen planen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die dauerhaft ins Ausland auswandern und keine ärztliche Tätigkeit in Deutschland mehr ausüben, können unter Umständen aus dem Versorgungswerk austreten oder Beiträge aussetzen.
Ärzteversichert berät Ärzte zur ergänzenden Altersvorsorge und Absicherungsplanung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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