Altersteilzeit im klassischen Sinne des Arbeitnehmers ist für niedergelassene Ärzte meist nicht anwendbar, doch es gibt funktionierende Alternativen. Verbreitete Modelle sind die schrittweise Praxisabgabe mit Angestelltenvertrag, die Reduktion des Versorgungsauftrags oder der Wechsel in eine reine Honorararzttätigkeit.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte sind in der Regel selbstständig und fallen nicht unter das Altersteilzeitgesetz. Stattdessen können sie ihren Versorgungsauftrag bei der KV reduzieren, einen Nachfolger mit einem strukturierten Übergabevertrag einbinden oder auf Teilzulassung umstellen. Klinikärzte hingegen können je nach Tarifvertrag Altersteilzeitmodelle ihres Arbeitgebers nutzen.
Wann gilt das nicht?
Wer weiter voll beschäftigt bleiben möchte oder Pläne zur vollständigen Praxisveräußerung hat, benötigt kein Altersteilzeitmodell. Hier ist eine gezielte Ruhestandsplanung mit Rentenversorgungswerk und steuerlicher Beratung zielführender.
Ärzteversichert hilft Ihnen, Ihren individuellen Übergang in den Ruhestand finanziell und versicherungstechnisch optimal zu gestalten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Deutsche Rentenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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