Das ärztliche Versorgungswerk bildet die Basis der Altersvorsorge für Mediziner, reicht aber für den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand meist nicht allein aus. Ergänzend kommen private Rentenversicherungen, ETF-Portfolios, Immobilien und steueroptimierte Rürup-Verträge in Frage.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte sind Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk ihres Bundeslandes und damit von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Die Versorgungswerksrente deckt je nach Beitragsjahren und Leistungsniveau einen Teil des Einkommensbedarfs ab. Für eine vollständige Absicherung empfehlen Experten eine zweite und dritte Säule aus privaten Kapitalanlagen.
Wann gilt das nicht?
Wer als Klinikarzt in einem Angestelltenverhältnis steht und in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlt, hat möglicherweise bereits eine solide Basisversorgung. Individuelle Berechnung bleibt dennoch notwendig.
Ärzteversichert analysiert Ihre Versorgungslücke und zeigt Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für eine sichere Altersvorsorge.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Deutsche Rentenversicherung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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