Wer die ambulanten Leistungen seiner privaten Krankenversicherung anpassen oder ergänzen möchte, hat verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu gehören Tarife mit höherem Selbstbehalt für geringere Prämien, Zusatztarife für Heilpraktiker oder spezielle Versicherungsbausteine für digitale Gesundheitsleistungen.
Hintergrund
Die PKV erstattet ambulante Behandlungen üblicherweise nach GOÄ, wobei der Umfang je nach gewähltem Tarif variiert. Wer seltener ambulante Leistungen in Anspruch nimmt, kann durch einen höheren Selbstbehalt die Jahresprämie deutlich senken. Ergänzende Zusatztarife decken Leistungen ab, die im Basistarif nicht enthalten sind, etwa Naturheilverfahren oder Auslandsbehandlungen.
Wann gilt das nicht?
Für chronisch kranke Versicherte oder Patienten mit regelmäßigem Behandlungsbedarf ist ein niedrigerer Selbstbehalt oft wirtschaftlicher. Ein Tarifwechsel sollte immer mit einer Prüfung des Gesamtleistungsumfangs verbunden sein.
Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, ihren PKV-Tarif optimal auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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