Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs in Deutschland und nicht durch andere Qualifikationen ersetzbar. Wer noch keine Approbation besitzt oder vorübergehend keine hat, kann jedoch mit einer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO zeitlich begrenzt ärztlich tätig sein.
Hintergrund
Die Approbation wird von den Landesbehörden nach abgeschlossenem Medizinstudium und Bestehen des Staatsexamens erteilt. Ausländische Ärzte erhalten in der Regel zunächst eine Berufserlaubnis, die für bestimmte Einrichtungen und Zeiträume gilt. Alternativen wie das Heilpraktikerwesen oder medizinnahe Berufe (z. B. Physician Assistant) sind keine vollwertigen Alternativen zur Approbation, da sie anderen Regelungen unterliegen.
Wann gilt das nicht?
Wer gezielt in Forschung, Pharmaindustrie oder Gesundheitsmanagement tätig werden möchte, benötigt nicht zwingend eine Approbation, auch wenn ein Medizinstudium dort von Vorteil ist.
Ärzteversichert unterstützt approbierte Ärzte beim Aufbau passender Berufsschutz- und Haftpflichtlösungen von Anfang an.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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