Als Praxisinhaber und Arbeitgeber haften Ärzte für Schäden, die Mitarbeiter im Betrieb erleiden oder verursachen. Eine eigenständige Arbeitgeberhaftpflicht ist nicht immer notwendig, da viele Betriebshaftpflichtversicherungen für Arztpraxen diesen Schutz bereits integrieren.
Hintergrund
Die Arbeitgeberhaftpflicht deckt Ansprüche von Beschäftigten ab, die über die gesetzliche Unfallversicherung hinausgehen, etwa bei grober Fahrlässigkeit des Praxisinhabers. In der Praxis empfiehlt sich eine umfassende Betriebshaftpflicht, die Arbeitgeberpflichten, Mietsachschäden und Personenschäden in einer Police bündelt. Eine Einzelprüfung des Versicherungsumfangs ist dabei unbedingt erforderlich.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kleinen Praxen mit nur einer oder zwei Hilfskräften kann eine schlanke Betriebshaftpflicht mit niedrigem Deckungsbeitrag bereits ausreichen. Wer hingegen ein größeres Praxisteam beschäftigt oder Auszubildende ausbildet, benötigt einen umfangreicheren Schutz.
Ärzteversichert analysiert Ihren Versicherungsbedarf als Praxisarbeitgeber und vermittelt passgenaue Haftpflichtlösungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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