Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz und den DGUV-Vorschriften. Als Alternative zur aufwändigen Eigenorganisation können Praxisinhaber auf branchenspezifische Arbeitsschutzmanagementsysteme, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Verbundlösungen über die Berufsgenossenschaft zurückgreifen.
Hintergrund
In einer Arztpraxis bestehen besondere Gefährdungen: Nadelstichverletzungen, Umgang mit Gefahrstoffen, Infektionsrisiken und ergonomische Belastungen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Praxisinhaber zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen. Externe Dienstleister oder Softwarelösungen zur digitalen Dokumentation erleichtern die Pflichterfüllung erheblich.
Wann gilt das nicht?
Als Einzelarzt ohne angestellte Mitarbeiter entfallen viele Arbeitgeberpflichten. Sobald jedoch MFA oder weitere Mitarbeitende beschäftigt sind, greift der volle gesetzliche Rahmen.
Ärzteversichert informiert über passende Versicherungskonzepte für Praxisinhaber, einschließlich des Schutzes gegen Schäden aus Arbeitsschutzpflichtverletzungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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