Der klassische unbefristete Vollzeitarbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte ist die häufigste Beschäftigungsform in der Arztpraxis, aber nicht die einzige. Praxisinhaber können MFA auch in Teilzeit, auf Minijob-Basis, im Rahmen eines befristeten Vertrags oder als Aushilfe in Spitzenzeiten beschäftigen.
Hintergrund
Der Manteltarifvertrag für MFA regelt die Grundbedingungen im Bereich Kassenärztlicher Vereinigungen. Darüber hinaus ermöglicht das Teilzeit- und Befristungsgesetz flexible Modelle. Minijobs bis zu einem monatlichen Verdienst von 538 Euro (Stand 2024) bieten geringe Lohnnebenkosten, schränken aber den Einsatz auf begrenzte Stunden ein. Für Elternzeitvertretungen empfehlen sich sachlich befristete Verträge.
Wann gilt das nicht?
Wer in der Praxis dauerhaft auf eine verlässliche Vollzeitkraft angewiesen ist, sollte Minijob-Modelle wegen ihrer begrenzten Stundenkapazität nicht als Hauptlösung einsetzen.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber umfassend zu Personalversicherungen, Haftpflicht und Absicherungskonzepten für Mitarbeitende.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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