Das Arbeitszeitgesetz schreibt Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen vor, die auch in Arztpraxen für angestellte Mitarbeitende verbindlich sind. Innerhalb dieses Rahmens bieten Modelle wie Arbeitszeitkonten, Gleitzeitvereinbarungen und Schichtarbeit erheblichen Spielraum für eine praxisgerechte Gestaltung.
Hintergrund
Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten und kann auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich stattfindet. Arbeitszeitkonten ermöglichen eine flexible Verteilung der Wochenstunden auf saisonal unterschiedlich ausgelastete Praxiszeiten. Bereitschaftsdienstregelungen in Praxisverbünden unterliegen besonderen Absprachen.
Wann gilt das nicht?
Für selbstständige Ärzte ohne Angestelltenstatus gilt das Arbeitszeitgesetz nicht direkt. Für Klinikärzte greifen dagegen oft spezifische Tarifverträge mit eigenen Arbeitszeitregelungen.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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