Arzneimittelregress bezeichnet Rückforderungen der Krankenkassen gegenüber Ärzten, die das Budget bei der Medikamentenverordnung überschritten haben. Alternativen zur nachträglichen Zahlung sind präventive Maßnahmen: das aktive Nutzen von KV-Beratungen, der Einsatz von Verordnungssoftware mit Budgetwarnung sowie die individuelle Absicherung durch eine Regressversicherung.

Hintergrund

Kassenärzte unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V. Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen jährliche Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch. Wer das Richtgrößenvolumen überschreitet, riskiert Regressforderungen. Durch gezielte Beratung, leitliniengerechte Verordnung und den Einsatz von Festbetragsarzneimitteln lässt sich das Risiko erheblich senken.

Wann gilt das nicht?

Bei medizinisch begründeten Ausnahmen, zum Beispiel schweren Grunderkrankungen mit zwingend teurem Spezialpräparat, können Ärzte Befreiungsanträge stellen und individuelle Budgetausnahmen beantragen.

Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte über Regressschutz-Versicherungen, die das finanzielle Risiko von Verordnungsregressen abfedern.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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