Ein Arzt, der als Zeuge vor Gericht geladen wird, kann sich in bestimmten Fällen auf das ärztliche Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wenn seine Aussage durch die Schweigepflicht geschützte Patientendaten betreffen würde. Wird er von diesem Recht nicht entbunden, kann er die Aussage verweigern.

Hintergrund

Das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte ergibt sich aus § 383 ZPO und § 53 StPO. Es schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der Patient kann den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, woraufhin eine Aussagepflicht entsteht. Als Sachverständiger oder gerichtlich bestellter Gutachter hat der Arzt eine andere Rolle und unterliegt besonderen Anforderungen.

Wann gilt das nicht?

Bei Tatsachen, die nicht der Schweigepflicht unterliegen, also nicht im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit erlangt wurden, besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht. Zudem kann das Gericht im Einzelfall eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verweigerung treffen.

Ärzteversichert empfiehlt Medizinern eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die auch in rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die ärztliche Tätigkeit schützt.

Quellen und weiterführende Informationen

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