Praxisinhaber, die Medizinische Fachangestellte ausbilden, sind gesetzlich zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet. Über diese Pflichtabsicherung hinaus können freiwillige Bausteine wie Gruppen-Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen für Auszubildende sinnvoll ergänzt werden.
Hintergrund
Auszubildende in der Arztpraxis sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft abgedeckt. Für Schäden, die ein Azubi Dritten zufügt, greift die Betriebshaftpflicht des Praxisinhabers. Wer darüber hinausgehenden Schutz bieten möchte, kann eine freiwillige Gruppen-Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende abschließen.
Wann gilt das nicht?
Bei Aushilfen oder Praktikanten, die nicht in einem formalen Ausbildungsverhältnis stehen, gelten teilweise andere Versicherungsregelungen. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Ärzteversichert berät Ausbildungspraxen bei der optimalen Absicherung ihrer Mitarbeitenden, einschließlich Auszubildender.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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