Bei einem Behandlungsfehler haften Ärzte zivilrechtlich für den entstandenen Schaden, wenn die Behandlung nicht dem medizinischen Standard entsprach. Die wichtigste Absicherung ist eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten abdeckt.

Hintergrund

Behandlungsfehler können fahrlässig entstehen, etwa durch Diagnoseirrtümer, unzureichende Aufklärung oder fehlerhafte Durchführung eines Eingriffs. Neben der reaktiven Absicherung durch die Berufshaftpflicht helfen präventive Maßnahmen: ein strukturiertes Qualitätsmanagement, kritische Fehlermeldesysteme (CIRS) und regelmäßige Fortbildungen zur Leitlinienkonformität.

Wann gilt das nicht?

Schäden, die trotz leitliniengerechter Behandlung entstehen (Komplikationen), sind keine Behandlungsfehler im Rechtssinne. Hier greift keine Haftung des Arztes, sofern die Aufklärung des Patienten korrekt erfolgt ist.

Ärzteversichert prüft Ihren Berufshaftpflichtschutz auf Vollständigkeit und vermittelt Tarife mit ausreichenden Deckungssummen für Ihr Fachgebiet.

Quellen und weiterführende Informationen

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