Die Beratungsdokumentation bei Versicherungsabschlüssen ist nach § 61 VVG gesetzlich vorgeschrieben und schützt sowohl den Versicherungsnehmer als auch den Berater. Als Alternative zur manuellen Papierdokumentation bieten digitale Protokolllösungen, spezialisierte CRM-Software und elektronische Beratungsprotokolle eine rechtssichere und effiziente Umsetzung.
Hintergrund
Der Beratungsprotokoll muss Beratungsanlass, Wünsche, Bedürfnisse und das empfohlene Produkt dokumentieren. Digitale Lösungen vereinfachen die Archivierung, ermöglichen die Übermittlung per E-Mail und reduzieren den Papieraufwand erheblich. Für Ärzte als Versicherungsnehmer bedeutet eine gute Dokumentation im Streitfall Schutz vor Fehlinformation.
Wann gilt das nicht?
Bei reinen Produktauskünften ohne individuellen Beratungscharakter kann auf eine vollständige Beratungsdokumentation verzichtet werden, sofern der Kunde dies ausdrücklich wünscht und auf seine Rechte verzichtet.
Ärzteversichert dokumentiert alle Beratungen transparent und vollständig, damit Mediziner ihre Versicherungsentscheidungen jederzeit nachvollziehen können.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- BaFin
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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