Die Vergütung für ärztlichen Bereitschaftsdienst richtet sich nach dem jeweiligen Dienststatus und der Vertragsform. Klinikärzte erhalten Bereitschaftsdienstzulagen nach Tarifvertrag (z. B. TV-Ärzte), niedergelassene Ärzte werden über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder direkt durch Honorarvereinbarungen entlohnt.
Hintergrund
Im Krankenhausbereich unterscheidet das Arbeitszeitgesetz zwischen Vollarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, die unterschiedlich vergütet werden. Für niedergelassene Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV gelten separate Honorarregelungen. In Gemeinschaftspraxen können Bereitschaftsdienstpflichten auf mehrere Ärzte verteilt werden, was die Belastung pro Person senkt.
Wann gilt das nicht?
Wer ausschließlich ambulant und ohne Verpflichtung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV tätig ist, unterliegt keinen gesonderten Bereitschaftsregelungen.
Ärzteversichert berät Ärzte zu passenden Versicherungslösungen auch für Tätigkeiten im Rahmen von Bereitschafts- und Notfalldiensten.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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