Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist die häufigste Form der gemeinsamen ärztlichen Niederlassung und ermöglicht gemeinsames Wirtschaften bei voller Berufsausübung unter einem Dach. Wer weniger enge Bindung bevorzugt, kann eine Praxisgemeinschaft mit getrennter Patientendokumentation gründen oder sich alternativ in einem MVZ anstellen lassen.

Hintergrund

In der BAG teilen alle Gesellschafter Kosten, Räume und Personal, tragen jedoch gemeinsam die unternehmerischen Risiken. Die Praxisgemeinschaft dagegen teilt nur Infrastruktur, hält aber separate Zulassungen und Patientenstämme. Eine Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG ist für größere Zusammenschlüsse eine haftungsrechtlich klare Struktur. Das MVZ bietet das geringste unternehmerische Risiko für Ärzte, die angestellt tätig sein möchten.

Wann gilt das nicht?

Wer als Einzelkämpfer maximale Autonomie wünscht und die volle wirtschaftliche Verantwortung selbst tragen möchte, bleibt besser mit einer Einzelpraxis.

Ärzteversichert berät Ärzte in Gemeinschaftspraxen und BAGs zu gemeinsamen und individuellen Versicherungskonzepten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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