Das ärztliche Berufsgericht ist eine berufsständische Gerichtsinstanz, die bei schwerwiegenden Verstößen gegen die ärztliche Berufsordnung tätig wird. Weniger schwere Verstöße werden durch die Ärztekammer mit Rügen, Verwarnungen oder Schlichtungsverfahren geahndet, bevor ein Berufsgerichtsverfahren eingeleitet wird.
Hintergrund
Die Landesärztekammern führen Berufsordnungsverfahren durch und können Rügen oder Geldbußen verhängen. Erst bei schwereren Verstößen wird das Berufsgericht eingeschaltet, das auch mit dem Entzug der Approbation reagieren kann. Alternativ zur gerichtlichen Auseinandersetzung bieten Schlichtungsstellen der Ärztekammern bei Behandlungsfehlervorwürfen eine außergerichtliche Konfliktlösung.
Wann gilt das nicht?
Bei strafrechtlich relevanten Handlungen ist ausschließlich die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Das Berufsgerichtsverfahren ersetzt kein Strafgericht.
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Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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