Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle niedergelassenen Ärzte und viele angestellten Ärzte in Nebentätigkeit eine gesetzliche Pflicht und durch keine andere Versicherung vollständig ersetzbar. Was jedoch variiert, sind Deckungssummen, Leistungsumfang, Nachmeldefristen und die Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete.

Hintergrund

Ärzte haften zivilrechtlich für Schäden, die durch fehlerhafte Behandlungen entstehen. Die Berufshaftpflicht deckt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten ab. Unterschiedliche Tarife variieren in der Deckungssumme, der Mitversicherung von Privatliquidationen und der Absicherung von Assistenzärzten. Eine zu niedrig gewählte Deckungssumme kann im Ernstfall zur persönlichen Haftung führen.

Wann gilt das nicht?

Für rein angestellte Klinikärzte ohne Nebentätigkeit besteht oft eine ausreichende Deckung durch die Krankenhaushaftpflicht. Eine eigene Police ist dann nur bei Privatambulanz oder Gutachtertätigkeit notwendig.

Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichttarife führender Anbieter und findet den optimalen Schutz für jedes Fachgebiet und jede Tätigkeitsform.

Quellen und weiterführende Informationen

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