Die ärztliche Berufsordnung ist das verbindliche Regelwerk der Ärztekammern und stellt keine freiwillige Richtlinie dar. Sie definiert ethische, fachliche und rechtliche Mindeststandards für alle Ärzte in Deutschland und kann durch keine andere Regelung ersetzt werden.
Hintergrund
Jede Landesärztekammer erlässt auf Basis der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer eine eigene verbindliche Berufsordnung. Diese regelt u. a. Schweigepflicht, Fortbildungspflicht, Werbebeschränkungen und Unabhängigkeit. Ergänzend können Praxen eigene interne Verhaltensrichtlinien, Ethikkodizes oder Qualitätsmanagementsysteme einführen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich in nicht-kurativen Tätigkeitsfeldern wie Forschung oder Unternehmensberatung arbeiten und keine ärztliche Tätigkeit am Patienten ausüben, unterliegen der Berufsordnung in geringerem Maß, sind aber in der Regel weiterhin Kammermitglieder.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Einhaltung berufsrechtlicher Standards und deren versicherungstechnischen Konsequenzen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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