Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist für Arztpraxen, die Opioide, Benzodiazepine oder andere Betäubungsmittel verschreiben, strikt verbindlich. Es gibt keine Alternative zum BtMG, wohl aber effiziente Methoden zur gesetzeskonformen Umsetzung: digitale BtM-Dokumentationssysteme, zertifizierte Tresore und regelmäßige Mitarbeiterschulungen.

Hintergrund

Das BtMG schreibt vor, welche Betäubungsmittel verschrieben werden dürfen, wie die Rezepte auszusehen haben und wie die Lagerhaltung zu dokumentieren ist. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden. Digitale BtM-Buchhaltungssoftware erleichtert die Dokumentation und reduziert Fehlerquellen erheblich.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die keine verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel einsetzen oder verschreiben, sind vom BtMG nur in geringem Umfang betroffen. Für alle anderen Praxen ist die vollständige Compliance alternativlos.

Ärzteversichert informiert Ärzte über Versicherungskonzepte, die auch bei unbeabsichtigten BtMG-Verstößen rechtliche Unterstützung bieten.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →