Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für angestellte Ärzte durch Entgeltumwandlung steuer- und sozialabgabengünstig möglich, aber nicht die einzige Säule der Ruhestandsplanung. Niedergelassene Ärzte als Selbstständige setzen primär auf das Versorgungswerk, ergänzt durch Rürup-Renten, fondsgebundene Policen oder private ETF-Portfolios.

Hintergrund

Die bAV bietet durch Entgeltumwandlung steuerliche Vorteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Praxisinhaber sind Direktversicherungen oder Pensionszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer ebenfalls möglich. Als Alternative bieten Rürup-Verträge volle steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und eignen sich besonders für Selbstständige mit hohem Einkommen.

Wann gilt das nicht?

Wer als Klinikarzt mit hohem Gehalt angestellt ist und keine eigene bAV-Lösung hat, verliert unnötige Steuervorteile. Eine Kombination aus bAV und privater Vorsorge ist hier oft optimal.

Ärzteversichert analysiert Ihre individuelle Altersvorsorgesituation und zeigt alle steuerlich optimalen Möglichkeiten auf.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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