Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein attraktiver Mitarbeiterbenefit für Arztpraxen, aber nicht die einzige Möglichkeit, Mitarbeitende gesundheitlich zu fördern. Alternativen sind steuerfreie Sachbezüge bis 50 Euro monatlich, Gesundheitsbudgets, Gruppenunfallversicherungen oder die Übernahme von Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V.
Hintergrund
Die bKV ermöglicht Mitarbeitenden Zusatzleistungen wie Zahnersatz, Heilpraktiker oder Sehhilfen auf Praxiskosten. Für Arztpraxen ist sie ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und Rekrutierung. Alternativ dazu können Praxisinhaber durch monatliche Sachbezüge wie Tankgutscheine oder Wellnessangebote steueroptimiert Zusatzleistungen gewähren.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kleinen Praxen mit wenigen Mitarbeitenden kann der Verwaltungsaufwand einer bKV den Nutzen übersteigen. Sachbezüge oder Einmalboni sind dann kostengünstiger.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei der optimalen Gestaltung von Mitarbeiterbenefits und passenden Gruppenversicherungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GKV-Spitzenverband
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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