Praxisinhaber können ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge über verschiedene Durchführungswege anbieten. Neben der klassischen Direktversicherung via Entgeltumwandlung stehen Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen als Alternativen zur Verfügung.
Hintergrund
Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu leisten. Die Direktversicherung ist der einfachste und häufigste Weg. Für größere Praxen kann eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds kostengünstiger sein. Die Unterstützungskasse bietet maximale Flexibilität bei der Beitragshöhe.
Wann gilt das nicht?
Wer Mitarbeitende hat, die kurz vor der Rente stehen, sollte die steuerlichen Auswirkungen und den verbleibenden Aufbauzeitraum sorgfältig prüfen, bevor eine bAV eingerichtet wird.
Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei der optimalen Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für ihr gesamtes Team.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Deutsche Rentenversicherung
- BMF – Bundesministerium der Finanzen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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