Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Arztpraxen vor Einkommensausfällen, wenn der Betrieb durch Feuer, Wasserschaden oder andere versicherte Ereignisse zum Erliegen kommt. Als ergänzende Alternative bieten sich eine spezielle Praxis-Ausfallversicherung, Vertretungsregelungen mit Kollegen sowie finanzielle Rücklagen für Überbrückungszeiträume an.

Hintergrund

In der Arztpraxis können Betriebsunterbrechungen durch Brand, Einbruch, technische Defekte oder Behördenanordnungen entstehen. Die Versicherung ersetzt laufende Kosten wie Miete, Gehälter und entgangenen Gewinn während der Schließung. Eine spezielle Praxis-Ausfallversicherung ist auf die besonderen Gegebenheiten von Arztpraxen zugeschnitten und deckt auch Ausfälle durch Krankheit des Praxisinhabers ab.

Wann gilt das nicht?

Wer in einem Ärztehaus tätig ist und die Praxis bei einem Ausfall problemlos in andere Räumlichkeiten verlagern kann, hat ein geringeres Betriebsunterbrechungsrisiko.

Ärzteversichert prüft Ihren bestehenden Schutz auf Betriebsunterbrechungsrisiken und empfiehlt passende Ergänzungen.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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