Brandschutz in Arztpraxen ist keine Option, sondern gesetzliche Pflicht nach den Landesbauordnungen und der Arbeitsstättenverordnung. Praxisinhaber müssen Feuerlöscher bereitstellen, Fluchtwege freihalten, Brandschutzpläne erstellen und Mitarbeitende schulen.
Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt regelmäßige Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeitenden vor. Als ergänzende Maßnahmen empfehlen sich Brandmeldeanlagen, automatische Löschanlagen und die Dokumentation aller Brandschutzmaßnahmen. Im Schadensfall ist die Einhaltung dieser Pflichten entscheidend für die Regulierung durch die Gebäudeversicherung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich in gemieteten Räumen tätig sind, bei denen der Vermieter für den baulichen Brandschutz zuständig ist, haben reduzierte eigene Pflichten, sind aber dennoch für den betrieblichen Brandschutz im Praxisbereich verantwortlich.
Ärzteversichert bietet umfassenden Praxisinhalts- und Gebäudeschutz, der Brandschäden zuverlässig absichert.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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