Privatversicherte Ärzte können Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarif über ihre PKV erstattet bekommen. Wer keinen entsprechenden Leistungsbaustein hat, kann auf Sehhilfen-Zusatztarife, Steuerkostenabsetzung als außergewöhnliche Belastung oder langfristig eine refraktive Laseroperation als Alternative zurückgreifen.
Hintergrund
Die meisten PKV-Tarife erstatten Sehhilfen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Versicherungsjahr. Hochwertige Gläser und Fassungen übersteigen diese Grenzen häufig. Spezielle Sehhilfen-Zusatztarife lassen sich auch für GKV-Versicherte oder PKV-Versicherte mit begrenztem Leistungsumfang abschließen. Lasik und ähnliche refraktive Eingriffe werden in manchen PKV-Tarifen als Heilbehandlung erstattet.
Wann gilt das nicht?
Wer selten eine neue Brille benötigt und keine Hochkorrektur trägt, profitiert von einem Zusatztarif möglicherweise nicht ausreichend, um die Mehrprämie zu rechtfertigen.
Ärzteversichert analysiert PKV-Leistungsumfänge für Ärzte und empfiehlt passende Zusatzbausteine bei konkreten Versorgungslücken.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
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