Augenleiden können für Ärzte, die feinmotorische oder sehintensive Tätigkeiten ausüben, ein ernstes BU-Risiko darstellen. Wer aufgrund bestehender Augenbefunde keinen regulären BU-Schutz erhält, kann auf eine Grundfähigkeitsversicherung zurückgreifen, die beim Verlust der Sehfähigkeit leistet.

Hintergrund

Für Ophthalmologen, Chirurgen und andere Ärzte, bei denen präzises Sehen für die Berufsausübung essenziell ist, ist die BU-Absicherung bei Augenleiden besonders relevant. Wer wegen Vorerkrankungen wie Glaukom oder Makuladegeneration Ausschlüsse in der BU-Police erhält, sollte ergänzend eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, die beim tatsächlichen Verlust definierter Fähigkeiten zahlt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, deren Tätigkeit keine besondere Sehschärfe erfordert, sind bei Augenleiden BU-technisch weniger exponiert.

Ärzteversichert führt eine umfassende Marktprüfung durch, um für Ärzte mit Vorerkrankungen den bestmöglichen Berufsschutz zu finden.

Quellen und weiterführende Informationen

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