Für Chirurgen ist die Handverletzung eines der größten beruflichen Risiken, da selbst kleinere Schäden die operative Tätigkeit dauerhaft unmöglich machen können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echtem Berufsschutz ist hier unverzichtbar und leistet, sobald die konkrete chirurgische Tätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr möglich ist.

Hintergrund

Viele Chirurgen ergänzen ihre BU-Absicherung durch eine spezielle Infektions- und Seuchenklausel, die bei Tätigkeitsverboten wegen Infektionskrankheiten greift. Eine Grundfähigkeitsversicherung leistet beim Verlust der Fähigkeit zu feinmotorischen Tätigkeiten. Eine private Unfallversicherung mit hoher Invaliditätssumme und Gliedertaxe rundet den Schutz ab.

Wann gilt das nicht?

Chirurgen in rein gutachterlicher oder lehrender Tätigkeit ohne operativen Einsatz haben ein deutlich geringeres Handverletzungsrisiko für die Berufsausübung.

Ärzteversichert spezialisiert sich auf BU-Lösungen für operative Fachrichtungen und findet Tarife mit chirurgiespezifischen Klauseln und echtem Berufsschutz.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.

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