Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Ärzten und Ärztinnen. Wer aufgrund einer bestehenden psychischen Diagnose Einschränkungen im BU-Vertrag erhält oder gar abgelehnt wird, sollte Tarife vergleichen, die keine pauschalen Psyche-Ausschlüsse enthalten, oder auf alternative Produkte zurückgreifen.
Hintergrund
Viele Versicherer lehnen Antragsteller mit psychiatrischen Vordiagnosen ab oder schließen psychische Erkrankungen als BU-Ursache aus. Einige spezialisierte Anbieter bieten jedoch Tarife mit eingeschränkter Gesundheitsprüfung oder ohne Psyche-Ausschlüsse an. Alternativ können Dread-Disease-Policen oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bei schweren psychischen Erkrankungen Zahlungen leisten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne psychische Vorerkrankung sollten frühzeitig und ohne Einschränkung eine vollwertige BU-Police abschließen, um sich zukünftig auch gegen psychische Erkrankungen abzusichern.
Ärzteversichert kennt die Marktlage bei psychisch vorerkrankten Ärzten und findet trotzdem passenden BU-Schutz.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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