Wird ein Arzt berufsunfähig im Sinne seiner konkreten ärztlichen Tätigkeit, greift die BU-Versicherung mit der vereinbarten Monatsrente. Zusätzlich kann bei entsprechender Diagnose das Versorgungswerk Berufsunfähigkeitsleistungen erbringen, und eine Neuorientierung in Verwaltung, Forschung oder Lehre kann das Einkommen ergänzen.
Hintergrund
Ein Arzt, der beispielsweise aufgrund von Rücken- oder Schulterproblemen keine Operationen mehr durchführen kann, ist berufsunfähig im Sinne seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit, wenn ein guter BU-Tarif mit echtem Berufsschutz besteht. Das ärztliche Versorgungswerk zahlt zusätzlich, sofern die BU-Schwelle des Versorgungswerks erreicht wird. Für viele Ärzte bieten administrative oder akademische Tätigkeiten eine berufliche Alternative.
Wann gilt das nicht?
Wer einen Tarif mit abstrakter Verweisung hat, kann durch den Versicherer auf andere Arztfachrichtungen oder nichtärztliche Tätigkeiten verwiesen werden.
Ärzteversichert sorgt dafür, dass Ärzte einen BU-Tarif mit echtem Berufsschutz haben, der im Leistungsfall auch wirklich leistet.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Deutsche Rentenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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