Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung sind zwei unterschiedliche Ansätze der Arbeitskraftabsicherung. Für Ärzte ist die BU mit echtem Berufsschutz in der Regel vorzuziehen, weil sie leistet, sobald die konkrete ärztliche Tätigkeit zu über 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.

Hintergrund

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet beim Verlust definierter körperlicher Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Gehen oder Greifen, unabhängig vom ausgeübten Beruf. Sie ist günstiger und oft einfacher zu beantragen. Für Ärzte mit hohem Risikoprofil oder Vorerkrankungen, die eine BU nicht erhalten, kann die Grundfähigkeitsversicherung als Ergänzung oder Ersatz dienen. Wer beides kombiniert, hat breiteren Schutz.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte ohne Vorerkrankungen und mit einer klar definierten Facharztrolle ist die vollwertige BU mit Berufsschutz die erste Wahl und Grundfähigkeitsversicherungen spielen eine untergeordnete Rolle.

Ärzteversichert erklärt Ihnen den Unterschied im Detail und empfiehlt die optimale Kombination für Ihre persönliche Risikolage.

Quellen und weiterführende Informationen

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