Die Budgetierung durch die Kassenärztliche Vereinigung begrenzt das Honorar niedergelassener Kassenärzte und kann zu einem erheblichen Einkommensverlust im Quartal führen. Alternativen zur reinen Kassenabrechnung sind privatärztliche Zusatzleistungen nach GOÄ, die Teilnahme an Selektivverträgen und die Optimierung der eigenen EBM-Abrechnungsstruktur.
Hintergrund
Die Regelleistungsvolumina (RLV) und die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) begrenzen die abrechenbare Leistungsmenge pro Arzt. Wer diese Grenzen überschreitet, erhält für zusätzliche Leistungen nur einen Bruchteil des Regelbetrags. Durch Selektivverträge nach § 73b oder § 140a SGB V können Ärzte außerhalb des RLV zusätzliche Honorare erzielen.
Wann gilt das nicht?
Für Privatärzte ohne Kassenzulassung gelten keine Budgetierungsgrenzen, da ihre Honorare direkt nach GOÄ mit den Patienten abgerechnet werden.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, ihr Einkommensrisiko durch ausreichende Praxis-Ausfallversicherungen und BU-Schutz zu flankieren.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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