Chirurgen tragen bei Operationsfehlern besondere Haftungsrisiken, da Schadensersatzforderungen bei schwerem Körperschaden oder dauerhafter Invalidität des Patienten sehr hoch ausfallen können. Eine ausreichend hohe Berufshaftpflichtversicherung mit chirurgiespezifischer Deckung ist daher keine Option, sondern Pflicht.
Hintergrund
Präventiv können Chirurgen das Haftungsrisiko durch strukturierte OP-Vorbereitung, vollständige Patientenaufklärung, Checklisten nach WHO-Standard und Peer-Review-Verfahren senken. Im Schadensfall entscheidet die Qualität der Operationsdokumentation über Haftungsfragen. Die Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist der wirtschaftliche Schutz im Ernstfall.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen, die ausschließlich als angestellte Klinikärzte tätig sind, sind über die Krankenhausträgerhaftpflicht abgesichert, solange sie keine privatärztlichen Nebentätigkeiten ausüben.
Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichttarife für Chirurgen und prüft Deckungssummen und Klauseln speziell für operative Fachrichtungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und zu unserem Beratungsangebot für Mediziner.
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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